Dopplersonographie

Mit dieser speziellen Form des Ultraschalles kann die Durchblutung bei Mutter und Kind untersucht werden. Dargestellt werden die für die Schwangerschaft wichtigen Blutgefäße (Arterien und Venen) wie auch die Blutflüsse des kindlichen Herzens.

Die Gebärmutterarterien bilden die mütterliche Versorgung zum Mutterkuchen (Plazenta). Bei bestimmten Erkrankungen oder auch Störungen des Mutterkuchens sind die Blutflussmuster in typischer Weise verändert. Das passiert zum Beispiel bei einer Gestose, der so genannten Schwangerschaftsvergiftung oder der schwangerschaftsinduzierten Hypertonie (Bluthochdruck).

Tritt eine Unterversorgung des Kindes durch den Mutterkuchen auf – in der Fachsprache als Plazentainsuffizienz bezeichnet – kann eine Behandlung im Frühstadium für die Entwicklung des Kindes entscheidend sein. Die Blutflussmuster vieler Arterien, einiger Venen und des Herzens zeigen wie das Kind mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt wird.

Einige Erkrankungen des Kindes können bereits intrauterin behandelt werden (z.B. Herzschwäche oder Rhythmusstörungen). Bei der Mangelversorgung durch den Mutterkuchen kann eine vorzeitige Entbindung notwendig werden. Im Sinne der Vorsorge kann die Dopplersonographie in der 20.–22. SSW durchgeführt werden.

Bei wem sollte eine Dopplersonographie durchgeführt werden?

  • bei Erstgebärenden, da bei ihnen ein höheres Risiko für eine Mangelversorgung des Kindes sowie einen Bluthochdruck in der Schwangerschaft besteht
  • bei Mangelversorgung oder Bluthochdruck in der vorausgegangenen Schwangerschaft
  • bei mütterlichen Erkrankungen wie Bluthochdruck, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Bindegewebserkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Herzfehlern etc.
  • bei Verdacht auf eine Mangelversorgung
  • bei verminderter Fruchtwassermenge oder auffälliger Plazenta
  • bei auffälligen Herztönen des Kindes (CTG)
  • bei Mehrlingsschwangerschaften
  • bei rauchenden oder drogenabhängigen Müttern